AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON WWW.MIETVINTAGE.COM
Allgemeine Geschäftsbedingungen der C. Schopper & D.Schopper GbR
Stand 06/2023
Bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam, bevor Sie ein verbindliches Angebot abgeben.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen
C. Schopper & D. Schopper GbR
Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Claudia Schopper und Dominik Schopper
Maicklerstrasse 67
70736 Fellbach
Telefon: 015227609698
E-Mail: hello@mietvintage.com
– in den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vermieter genannt –
und ihren Geschäftspartnern
– im Folgenden Mieter genannt –
gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils zum Zeitpunkt der Angebotsannahme gültigen Fassung.
1. Vertragsbedingungen
1.1 Vertragspartner können Verbraucher oder Unternehmer sein.
1.2 Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen des Vermieters. Mit der verbindlichen Bestellung erkennt der Mieter die AGB vollständig an.
1.3 Ein Mietvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Vermieter das Angebot des Mieters annimmt (siehe hierzu 2. Vertragsschluss).
1.4 Mündliche Absprachen sind bis zur Bestätigung in Textform unverbindlich.
1.5 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen, oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden so bleibt hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen unberührt.
2. Vertragsschluss
2.1 Die im Online-Shop des Vermieters enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Mieter.
2.2 Der Mieter kann das Angebot über das in den Online-Shop des Vermieters integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Mieter, nachdem er die ausgewählten Mietgegenstände für den ausgewählten Zeitraum in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Mietgegenstände und Mietzeiträume ab.
2.3 Der Vermieter kann das Angebot des Mieters innerhalb von fünf Tagen annehmen, indem er dem Mieter eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Mieter maßgeblich ist. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Mieter zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Vermieter das Angebot des Mieters innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Mieter nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.4 Zahlt der Mieter mittels einer im Online-Bestellvorgang auswählbaren von PayPal angebotenen Zahlungsart (nähere Informationen zur genannten Zahlungsart siehe 6. Zahlungsbedingungen), erklärt der Vermieter schon jetzt die Annahme des Angebots des Mieters in dem Zeitpunkt, in dem der Mieter den den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.
2.5 Wählt der Mieter im Rahmen des Online-Bestellvorgangs „Amazon Payments“ als Zahlungsart aus (nähere Informationen zur genannten Zahlungsart siehe 6. Zahlungsbedingungen), erklärt der Vermieter schon jetzt die Annahme des Angebots des Mieters in dem Zeitpunkt, in dem der Mieter den den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.
2.6 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.7 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, sodass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Mieter bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
3. Gegenstand der Vermietung
3.1 Mietgegenstände sind die im Mietangebot angegebenen Möbel sowie Dekorationsartikel.
3.2 Die Mietgegenstände stehen im Eigentum des Vermieters.
3.3 Die Mietgegenstände werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck, zur gewöhnlichen Verwendung auf der vereinbarten Veranstaltung und für die vereinbarte Mietdauer (siehe 4. Mietdauer) zur Verfügung gestellt. Die vermieteten Stühle und Hocker sind mit max. 80 kg Gewicht belastbar. Eine anderweitige Verwendung, bzw. Zweckentfremdung der Mietgegenstände ist nicht erlaubt.
4. Mietdauer
4.1 Die Mietdauer einer Mieteinheit umfasst einen Zeitraum von mindestens 4 Tagen. Dies gilt auch dann, wenn gemietete Artikel später abgeholt und/oder vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden.
4.2 Der Mietzeitraum wird durch den Mieter über die Kalenderfunktion der jeweiligen Mietgegenstände bei Bestellung festgelegt. Der Mietzeitraum einer Mieteinheit beginnt am ersten Tag der gebuchten Mieteinheit. Der Mietvertrag endet bei Übergabe der gemieteten Gegenstände an den Vermieter.
4.3 Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht fristgerecht zum letzten Tag der Mietdauer zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer informieren. Eine Verlängerung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Gibt der Mieter sämtliche übernommenen Mietgegenstände nicht fristgerecht zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurück, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. In diesem Falle wird für jeden weiteren angefangenen Tag eine Gebühr von 50 % des gesamten Mietpreises berechnet. Zudem können Schadensersatzansprüche des Folgemieters aufkommen.
4.4 Bei der Miete von Tischdecken, Tischläufern und Stoffbahnen werden zusätzlich zur Mietdauer 3 Tage (Tischläufer und Stoffbahnen) bzw. 2 Wochen (Tischdecken) Reinigungszeit gewährt.
5. Vertragsinhalt / Mietpreise
5.1 Sofern nichts anderes angegeben ist, verstehen sich unsere Preise pro Stück und Mieteinheit (= 4 Tage). Die Mietpreise gelten auch, wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden.
5.2 Bei Auslandsgeschäften behält sich der Vermieter das Recht vor, die jeweils gültige Mehrwertsteuer nachzuberechnen.
5.3 Alle Preise gelten „ab Werk“ und beinhalten keine Kosten für die Anlieferung und Abholung sowie Auf- und Abbau der Mietgegenstände. Die Anlieferung und Abholung sowie Auf- und Abbau werden derzeit nicht vom Vermieter angeboten. Sollte eine anderweitige Vereinbarung getroffen werden, werden diese Kosten gesondert berechnet.
5.4 Alle Maßangaben sind circa Maße. Der Vermieter behält sich Abweichungen in Maß, Form und Farbe vor, soweit dies für den Mieter zumutbar ist.
6. Rücktritt vom Mietvertrag / Kündigungsrecht / Stornierung / Umbuchung
6.1 Die Mietgegenstände werden wie gesehen vermietet.
6.2 Der Mieter hat die gelieferten Mietgegenstände unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen.
6.3 Im Falle der Mangelhaftigkeit der Mietgegenstände hat der Vermieter das Recht zur Nachbesserung. Weist lediglich ein Teil der Mietgegenstände Mängel auf, so berechtigt dies den Mieter nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Die Nachbesserung kann auf den Austausch der mangelhaften Gegenstände beschränkt werden. Der Vermieter behält sich beim Austausch Abweichungen in Maß, Form und Farbe vor, soweit dies für den Mieter zumutbar ist. Ist keine Nachbesserung möglich, so kann der Mieter von dem Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
6.4 Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter werden nur anerkannt, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Ersatzpflicht beschränkt sich in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen Schaden. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen.
6.5 Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Im Falle einer Stornierung des Auftrags fallen die folgenden Stornierungskosten an:
Bei Stornierung
- ab 4 Wochen vor der Veranstaltung 25% der Auftragssumme
- ab 2 Wochen vor der Veranstaltung 50% der Auftragssumme
- ab 7 Tagen vor der Veranstaltung 75% der Auftragssumme
- weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung 100% der Auftragssumme
6.6 Eine Umbuchung des Auftrags, auf einen anderen Termin, ist nur nach Absprache möglich und benötigt die Zustimmung des Vermieters. Im Falle einer Umbuchung des Auftrags, auf einen anderen Termin, hat der Vermieter das Recht, dem Mieter für die Umbuchung zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen. Im Falle einer Stornierung, bei zuvor durchgeführter Umbuchung, wird zzgl. zur Stornierungsgebühr die Umbuchungsgebühr in Rechnung gestellt.
6.7 Bei Auftragsdurchführung ist der Mieter berechtigt, das vereinbarte Auftragsvolumen wie folgt zu reduzieren, sofern er dies schriftlich unter Einhaltung der geltenden Fristen angezeigt:
- bis 4 Wochen vor der Veranstaltung um 75% der Auftragssumme
- bis 2 Wochen vor der Veranstaltung um 50% der Auftragssumme
- bis 7 Tage vor der Veranstaltung um 25% der Auftragssumme
- bei weniger als 7 Tagen bis zur Veranstaltung ist keine Auftragsreduzierung mehr möglich
6.8 Wird ein Auftrag storniert, bei dem zuvor das Auftragsvolumen reduziert wurde, wird zur Ermittlung der Stornierungsgebühren grundsätzlich die ursprüngliche Auftragssumme vor der Reduzierung zugrunde gelegt.
7. Kaution
7.1 Der Vermieter behält sich vor, eine Kaution in bar zu erheben. Die Höhe der Kaution beträgt mindestens 200,00€ oder 50% des Gesamtauftragswerts und ist bei Selbstabholung der Mietgegenstände fällig. Sie wird nach Mietende und der Feststellung von Unversehrtheit und Vollständigkeit der Mietgegenstände erstattet.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Mieter im Online-Shop des Vermieters oder im schriftlichen Vertrag mitgeteilt.
8.2 Wird Vorauskasse per Banküberweisung durch den Mieter ausgewählt, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn der Betrag dem Konto des Vermieters gutgeschrieben oder in der Kasse eingegangen ist. Im Falle von Rücklastschriften hat der Mieter die von der ausführenden Bank in Rechnung gestellten Kosten des Vermieters zu erstatten, es sei denn, der Mieter hat dies nicht zu vertreten.
8.3 Bei Auswahl der Zahlungsart „Amazon Pay“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Amazon Payments Europe s.c.a., 38 avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg (im Folgenden: „Amazon Pay“), unter Geltung der Amazon Payments Europe Nutzungsvereinbarung, einsehbar unter https://payments.amazon.de/help/201751590. Wählt der Mieter im Rahmen des Online-Bestellvorgangs „Amazon Pay“ als Zahlungsart aus, erteilt er durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons zugleich auch einen Zahlungsauftrag an Amazon.
8.4 Bei Auswahl der Zahlungsart „Paydirekt“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister paydirekt GmbH, Hamburger Allee 26-28, 60486 Frankfurt am Main (nachfolgend „paydirekt“ genannt), unter Geltung der paydirekt-Nutzungsvereinbarung, einsehbar unter https://www.paydirekt.de/agb/index.html.
8.5 Bei Auswahl einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder – falls der Mieter nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full.
8.6 Bei Auswahl der Zahlungsart „SOFORT“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister SOFORT GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München, Deutschland (nachfolgend „SOFORT“ genannt), unter Geltung der SOFORT-Nutzungsvereinbarung, einsehbar unter https://www.klarna.com/sofort/agb/. Um den Rechnungsbetrag über „SOFORT“ bezahlen zu können, muss der Mieter über ein für die Teilnahme an „SOFORT“ frei geschaltetes Online-Banking-Konto verfügen, sich beim Zahlungsvorgang entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung gegenüber „SOFORT“ bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von „SOFORT“ durchgeführt und das Bankkonto des Mieters belastet. Nähere Informationen zur Zahlungsart „SOFORT“ kann der Mieter im Internet unter https://www.klarna.com/sofort/ abrufen. Die Sofort GmbH ist Teil der Klarna Group (Klarna Bank AB (publ), Sveavägen 46, 11134 Stockholm, Schweden).
8.7 Bei Auswahl der Zahlungsart „Google Pay“ (ein Dienst der Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Irland („Google“)), erfolgt die Vermittlung der Zahlungsabwicklung über die „Google Pay“-Applikation Ihres Android (mindestens 4.4 “KitKat”) betriebenen und über eine NFC-Funktion verfügenden mobilen Endgeräts. Die Zahlung erfolgt über eine Ihrer bei Google Pay hinterlegten Zahlungskarten oder einem dort verifizierten Bezahlsystem (z.B. PayPal)., unter Geltung der Google Pay Nutzungsvereinbarung, einsehbar unter https://policies.google.com/terms?hl=de.
8.8 Bei Auswahl der Zahlungsart „Apple Pay“ (ein Dienst der der Apple Distribution International (Apple), Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Irland), erfolgt die Zahlungsabwicklung über die „Apple Pay“-Funktion Ihres mit iOS, watchOS oder macOS betriebenen Endgerätes durch die Belastung einer von Ihnen bei „Apple Pay“ hinterlegten Zahlungskarte, unter Geltung der „Apple Pay“ Nutzungsvereinbarung.
8.9 Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte via Stripe ist der Rechnungsbetrag mit Vertragsschluss sofort fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (im Folgenden: „Stripe“). Stripe behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.
9. Abholung / Transport
9.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die gemieteten Gegenstände durch den Mieter selbst abgeholt und zurückgebracht.
9.2 Der Mieter muss für einen vorschriftsgemäßen Transport der Mietobjekte Sorge tragen. Die Mietmaterialien müssen in einem geschlossenen Fahrzeug transportiert werden. Darüber hinaus sind die Maße des Mobiliars zu beachten, die ein für den Transport entsprechend großes Transportfahrzeug voraussetzen.
9.3 Der Mieter verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Übergabe, die Mietgegenstände umgehend auf Menge und Unversehrtheit zu überprüfen und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Im Fall des Verzichts auf die Überprüfung ist eine spätere Mängelanzeige ausgeschlossen und wird nicht anerkannt. Beanstandungen sind umgehend schriftlich festzuhalten.
10. Sorgfaltspflicht / Reklamation
10.1. Der Mieter hat die Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln.
10.2 Die Mietgegenstände müssen vor Witterung geschützt werden und dürfen dieser nicht ausgesetzt sein.
10.3 Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände nicht durch Dritte beschädigt werden. Jeglicher Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen.
10.4 Bei längerer Mietzeit hat der Mieter dafür Sorge zu tragen die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu lagern. Hierfür ist ein abgeschlossener trockener Raum vorgeschrieben.
10.5 Die Befestigung von Dekoration darf ausschließlich durch leicht entfernbare Materialien erfolgen. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, stark adhäsiven Klebstoffen und sonstigen, schwer zu entfernenden Stoffen ist generell zu unterlassen.
10.6 Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach eingesetzt werden und nicht immer neuwertig sind. Normale Gebrauchsspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar.
11. Rückgabe / Wiederbeschaffungskosten
11.1 Nach Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in gleichem Zustand, wie ausgehändigt, zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Die Rückgabe hat in den für die Mietgegenstände vorgesehenen Verpackungen zu erfolgen.
11.2 Die vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses und befreit den Mieter nicht von seinen Sicherungspflichten. Mehrkosten aufgrund der vorzeitigen Rückgabe sind vom Mieter zu tragen.
11.3 Jegliche Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da eine vollständige Überprüfung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit durch den Vermieter bei der Rückgabe nicht möglich ist. Der Vermieter ist berechtigt, die vollständige Zählung und Schadensfeststellung in den eigenen Geschäftsräumen vorzunehmen. Er garantiert, dass im Zeitraum zwischen Rückgabe und Zählung kein Verlust oder Beschädigung an den Mietgegenständen stattfindet. Über das Ergebnis der Zählung und Schadensfeststellung wird der Vermieter den Mieter unverzüglich informieren.
11.4 Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sauber an den Vermieter zurückzugeben. Werden diese verschmutzt zurückgegeben, muss der Mieter für die entsprechenden Reinigungskosten aufkommen.
11.5 Textilien müssen dem Vermieter nach der Benutzung in trockenem und gereinigtem Zustand zurückgegeben werden. Bei Verschmutzung oder starker Verknitterung der Textilien ist der Vermieter berechtigt, entsprechende Reinigungskosten nachzuberechnen.
11.6 Tischdecken sind nach der Veranstaltung zur Reinigung an eine Textilreinigungsfirma zu übergeben, wo sie gemangelt werden müssen. Der Nachweis erfolgt über die Vorlage einer Rechnung. Für die Reinigung werden dem Mieter 2 Wochen Zeit eingeräumt. Tischläufer und Tischdecken sind ebenfalls gereinigt zurückzugeben, können aber vom Kunden eigenständig gereinigt werden. Dafür werden 3 Tage Reinigungszeit eingeräumt.
11.7 Beschädigte und fehlende Gegenstände werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei Verlust der Mietsache muss der Mieter Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises leisten. Die hierfür geltenden Kostensätze sind unter https://mietvintage.com/wiederbeschaffungspreise einzusehen. Reparaturkosten richten sich nach dem Umfang der Beschädigung.
12. Haftung des Mieters
12.1 Der Mieter haftet für Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände bis zur vollständigen Rückgabe an den Vermieter. Er hat den Vermieter unverzüglich über etwaige Beschädigungen des Mietgegenstandes zu unterrichten. Das Gleiche gilt, wenn der Mietgegenstand gestohlen worden ist oder Dritte in irgendeiner Form Rechte an diesem Gegenstand geltend machen.
12.2 Im Fall von Schäden oder Verlust durch höhere Gewalt wie Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus haftet der Mieter.
12.3 Im Fall von Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände durch Dritte haftet der Mieter.
12.4 Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter Schadensersatzansprüche gegen Dritte an diesen abzutreten.
12.5 Im Fall von reparaturfähigen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten an den Vermieter zu erstatten.
12.6 Im Fall von nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust haftet der Mieter mit dem Neuwert, auf Basis der Wiederbeschaffungskosten.
12.7 Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die Mietgegenstände in Empfang nimmt. Der Vermieter rät daher, die Mietgegenstände für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.
13. Haftung des Vermieters
13.1 Der Vermieter ist von der Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstands durch den Mieter, durch vom Vermieter oder Mieter beauftragte Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietgegenstand oder durch andere dem Vermieter zuzuschreibende Ursachen befreit. Ausgenommen, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht. In diesem Fall bleibt die Haftung des Vermieters auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt.
13.2 Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden aufgrund entgangenen Gewinns sind von der Haftung vollständig ausgeschlossen.
14. Sonstiges
14.1 Der Vermieter behält sich das Recht vor, an Orten, an den Mietgegenstände des Vermieters stehen, zu Marketingzwecken des Vermieters Fotos, Videoaufnahmen, usw. zu machen.
14.2 Abbildungen und Fotos sowohl in Broschüren, Flyern, Internetseiten als auch in Präsentationen auf CD/DVD können von der Wirklichkeit geringfügig abweichen.
15. Widerrufsrecht / Widerrufsfolgen
15.1 Der Mieter kann den Vertragsschluss, welcher durch Unterzeichnung des Angebotes zustande kommt, innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, in Textform (z.B. E-Mail oder postalisch) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss.
15.2 Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, welcher zu richten ist an:
C. Schopper & D. Schopper GbR
Maicklerstr. 67
70736 Fellbach
15.3 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuerstatten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Mieter mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für den Vermieter mit deren Empfang.
15.4 Im Übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Handelt der Mieter als Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Vermieters.
16.2 Auf den geschlossenen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.